Erweiterungsbau Polizeipräsidium
Heilbronn
Auftraggeber: Vermögen und Bau Baden-Wüttemberg
Kosten: 1.466.518 €
Fläche: 3.060 qm
Leistungen: Lph 1 – 9
Zeitraum: 2016 – 2023
Beteiligte: Atelier30 Architekten GmbH
Im Zuge der Errichtung des Erweiterungsbaus für das PPH wurde die vorhandene Erschließungsstraße zwischen Karlsstraße und Bismarckstraße samt der sie begleitenden Stellplätze teilweise überbaut. Gleiches gilt für die vorhandenen Feuerwehrzufahrten. Zudem befindet sich im Baufeld das Kunstwerk „Heilbronner Kapitell“ des Documenta-Künstlers Prof. Thomas Lenk, das in seiner Lage versetzt werden musste. Sein Bauzustand ließ eine Sanierung nicht zu. Daher wurde es originalgetreu rekonstruiert.
Aufgrund der baulichen Verbindung zwischen dem Altbau und der Erweiterung ist der Spielraum für die höhenmäßige Einordnung des Neubaus vergleichsweise gering, was zur Folge hatte, dass der geplante Anschluss am Gebäude derzeit ca. 1,30 m tiefer als das vorhandene Gelände südlich des Erweiterungsbaus liegt. Die Erschließungsstraße musste daher über eine Strecke von ca. 25 m abgesenkt werden, um ein Gefälle von 6 % in Richtung Finanzamt zu erreichen, wobei der südliche Anschlusspunkt noch höher als das direkt an der Südfassade anstehende Gelände liegt.
Die platzartige Gestaltung der Fläche, mit Betonplatten in 3 leicht changierenden Grautönen, integriert eine Anliefermöglichkeit für das Finanzamt, zwei Stellplätze für Menschen mit Behinderungen, die baurechtlich notwendigen Fahrradstellplätze und den einzigen öffentlich zugänglichen barrierefreien Eingang ins PPH.
Eine zentrale Rasenfläche nimmt das künstlerische Konzept von Thomas Lenk auf, befestigte Flächen und Grünflächen mit den beiden Wasserbecken zu verschneiden und minimiert gleichzeitig den Anteil an versiegelten Flächen.
Die Einbauten in Außenanlagen umfassen die notwendige Beschilderung, funktionale Beleuchtung, eine Bank vor dem Nebeneingang sowie sonstige Ausstattungsgegenstände wie Papierkörbe, die baurechtlich erforderlichen Fahrradständer (14 Bügel für 27 Fahrräder) sowie einen Abtrittsrost. Die Zufahrtsmöglichkeit zum Kunsthof für PKWs (Behinderten-Stellplätze, Anliefermöglichkeit Finanzamt sowie Feuerwehr) wird über Poller, von denen 2 versenkbar sind, geregelt.